EULA – Endbenutzer Lizenzvertrag für SummitSuite Plugins
KURZFASSUNG
Es darf die Software weder geändert noch auszugsweise weiterverwendet, noch (gesamt oder auszugsweise) verkauft, verschenkt oder verliehen werden.
SummitSuite Plugins
Kostenfreie Lizenz (Free License):
Das Plugin darf auf beliebig vielen WordPress-Installationen installiert werden.
Standard Lizenz (Regular License):
Das Plugin darf auf genau einer WordPress-Installation (Domain) installiert werden. Für weitere WordPress-Installationen ist eine weitere Lizenz zu kaufen.
Erweiterte Lizenz (Extended License) – gültig für das SummitSuite Plugin:
Das Plugin darf auf beliebig vielen WordPress-Installationen bzw. auf einer Multi-Site-Wordpress-Installation unter folgenden Bedingungen installiert werden:
- Die WordPress-Installationen gehören dem Lizenznehmer selbst.
- Der Lizenznehmer ist Kongress-Veranstalter des jeweiligen Kongresses. Dies bedeutet der Lizenznehmer moderiert mindestens 20% der Interviews des jeweiligen Kongresses selbst.
- Die Lizenz darf NICHT entgeltlich bzw. unentgeltlich weitergegeben werden. Dies inkludiert auch eine zeitliche Vermietung der Lizenz.
- Die Lizenz darf NICHT für den Aufbau von Kongress-Plattformen benutzt werden.
Vivo Theme (ehemals KongressSuite Theme)
Standard Lizenz (Regular License):
Das Theme darf auf genau einer WordPress-Installation (Domain) installiert werden. Für weitere WordPress-Installationen ist eine weitere Lizenz zu kaufen. Die Lizenz für den dafür verwendeten Visual Composer ist extra zu bezahlen.
SummitSuite Ready to Go
Standard Lizenz (Regular License):
Das Installationspaket für WordPress beinhaltet sowohl das kostenfreie WordPress-CMS-System, kostenfreie Plugins wie auch das Vivo-Theme und das SummitSuite Plugin. Das Gesamtpaket darf auf genau einer Domain installiert werden. Für die Installation auf weiteren Domains sind weitere Lizenzen zu kaufen. Das Vivo-Theme verwendet als Basis den Visual Composer. Die Lizenz dafür ist extra zu bezahlen.
1. Einleitung
Bitte lesen Sie vor der Installation und dem Gebrauch der SummitSuite-Plugins die hier angeführte Lizenzvereinbarung sorgfältig durch, bevor Sie die Installation des bestellten Plugins fortsetzen.
SummitSuite End-User License Agreement (EULA) ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (infolge “Lizenznehmer) und Ing. Martin Neitz (infolge “Lizenzgeber”) für die SummitSuite Plugins bzw. für das SummitSuite Theme (infolge „SummitSuite Software“) und möglicherweise dazugehörige Komponenten, Medien, gedruckte Materialien und online oder elektronische Dokumentationen, sowie zur Verfügung gestellte Updates, insofern letzteren keine gesonderten Lizenzbedingungen beiliegen.
Durch Installation, Kopieren, Download oder anderweitige Nutzung der SummitSuite Software bestätigt der Lizenznehmer die Kenntnis und sein Einverständnis mit den nachstehenden Lizenzvereinbarungen. Ist der Nutzer nicht mit den Bedingungen bzw. Teilen der Bedingungen einverstanden, ist eine Installation bzw. Nutzung der SummitSuite Software nicht gestattet. In diesem Fall hat der Nutzer dafür Sorge zu tragen, dass alle Komponenten der SummitSuite Software wieder von der Webseite entfernt werden.
Die SummitSuite Software ist das geistige Eigentum des Lizenzgebers und durch Urheberrechtsgesetze und internationale Copyright-Verträge, sowie andere Gesetze zum geistigen Eigentum und Verträge geschützt. Die SummitSuite Software wird lizenziert, nicht verkauft.
2. SummitSuite Plugins
(A) Die SummitSuite Plugins sind WordPress-Plugins, die den Aufbau einer Kongress-Webseite und die Abwicklung einen Kongresses unterstützen bzw. vereinfachen. Sie enthalten verschiedene Funktionen z. B. Counterbox bzw. Countdown, Terminierung der Interviews uvm., die über den Visual Composer (Pagebuilder Plugin) bzw. über den Texteditor zur Verfügung gestellt werden.
(B) Der Funktionsumfang der SummitSuite Plugins sowie Hinweise zur Benutzung werden im Benutzerhandbuch bzw. in den FAQs auf der Webseite dargestellt. Die Dokumentation wird im Rahmen des Lizenzkaufs zur Verfügung gestellt.
3. Vivo Theme (ehemals KongressSuite Theme)
(A) Das Vivo Theme ist ein performantes WordPress-Theme, das für den einfachen Aufbau und die einfache Konfiguration von Kongress-Webseiten erstellt wurde. Es enthält diejenigen Features, die tatsächlich benötigt werden. Das Theme benutzt den Visual Composer (PageBuilder Plugin).
(B) Der Funktionsumfang des Vivo Themes sowie Hinweise zur Benutzung werden im Benutzerhandbuch bzw. in den FAQs auf der Webseite dargestellt. Die Dokumentation wird im Rahmen des Lizenzkaufs zur Verfügung gestellt.
4. SummitSuite Ready to Go
(A) Das WordPress-Installationspaket SummitSuite Ready to Go ist eine performante WordPress-Installation, die alle Bestandteile für die optimale Abwicklung eines Online-Kongresses bzw. einer Online-Veranstaltung enthält. Das Installationspaket enthält ebenso das Vivo-Theme wie auch das Plugin SummitSuite.
(B) Der Funktionsumfang des Installationspaket sowie Hinweise zur Benutzung werden im Mitgliederbereich, auf der Verkaufsseite bzw. in den FAQs auf der Webseite dargestellt. Die Dokumentation wird im Rahmen des Lizenzkaufs zur Verfügung gestellt.
5. Lizenzgewährung
(A) Die SummitSuite Plugins sind in drei Lizenzversionen verfügbar:
- Kostenfrei (Free): SummitSuite Counter & Countdown
Diese Lizenz beinhaltet die kostenfreie Nutzung des Plugins. - Standard Lizenz (Regular License): SummitSuite Speaker-Plugin
Das Plugin darf auf genau einer WordPress-Installation (Domain/Subdomain) installiert werden. Für weitere WordPress-Installationen bzw. für Multi-Site-Wordpress-Installationen ist je Domain/Subdomain eine weitere Lizenz zu kaufen. - Erweiterte Lizenz (Extended License): SummitSuite Speaker-Plugin
Das Plugin darf auf beliebig vielen WordPress-Installationen bzw. auf einer Multi-Site-Wordpress-Installation unter folgenden Bedingungen installiert werden:
- Die WordPress-Installationen gehören dem Lizenznehmer selbst.
- Der Lizenznehmer ist Kongress-Veranstalter des jeweiligen Kongresses. Dies bedeutet der Lizenznehmer moderiert mindestens 20% der Interviews des jeweiligen Kongresses selbst.
- Die Lizenz darf NICHT entgeltlich bzw. unentgeltlich weitergegeben werden. Dies inkludiert auch eine zeitliche Vermietung der Lizenz.
- Die Lizenz darf NICHT für den Aufbau von Kongress-Plattformen benutzt werden.
- Speziallösungen: werden individuell ausverhandelt
Sollte keine der Lizenzmodelle für Sie passen, so kontaktieren Sie uns bitte unter martin.neitz@kongress-suite.com.
(B) Das Vivo Theme steht in einer Lizenzversion zur Verfügung:
- Standard Lizenz (Regular License):
Das Theme darf auf genau einer WordPress-Installation (Domain/Subdomain) installiert werden. Für weitere WordPress-Installationen bzw. für Multi-Site-Wordpress-Installationen ist je Domain/Subdomain eine weitere Lizenz zu kaufen.
(C) SummitSuite Ready to Go steht in einer Lizenzversion zur Verfügung:
- Standard Lizenz (Regular License):
Das Installationspaket für WordPress beinhaltet sowohl das kostenfreie WordPress-CMS-System, kostenfreie Plugins wie auch das Vivo-Theme und das KongressSuite Plugin. Das Gesamtpaket darf auf genau einer Domain installiert werden. Für die Installation auf weiteren Domains sind weitere Lizenzen zu kaufen. Das Vivo-Theme verwendet als Basis den Visual Composer. Die Lizenz dafür ist extra zu bezahlen.
(D) Installation und Verwendung.
Der Lizenzgeber gewährt Ihnen das Recht zur Installation und Nutzung der SummitSuite Software auf Ihrer WordPress-Installation.
(E) Sicherungskopien.
Sie dürfen Kopien der SummitSuite Software, die für die private Sicherung und Archivierung erforderlich sind, anfertigen.
6. Beschreibung anderer Rechte und Einschränkungen
(A) Aufrechterhaltung der Hinweise zum Urheberrecht.
Urheberrechtsvermerke dürfen auf sämtlichen Kopien der SummitSuite Software nicht entfernt werden.
(B) Verteilung.
Sie sind nicht berechtigt Kopien der SummitSuite Software an Dritte weiter zu geben, auch dann nicht wenn diese kostenfrei angeboten werden.
(C) Verbot von Reverse Engineering, auszugsweiser Verwendung
Sie dürfen nicht zurückentwickeln, außer und nur in dem Umfang, der ausdrücklich durch geltendes Recht ungeachtet dieser Einschränkung zulässig ist. Ebenso ist eine auszugsweise Verwendung der SummitSuite Software untersagt.
(D) Vermietung.
Keines der SummitSuite Softwareprodukte kann vermietet, verpachtet noch verliehen werden.
(E) Support Service.
Der Lizenzgeber kann Ihnen Dienstleistungen („Supportleistungen“) im Zusammenhang mit der Software bereitstellen. Jeder ergänzende Software-Code, der Ihnen als Supportleistungen der SummitSuite Software angeboten wird, unterliegt den Bestimmungen und Bedingungen dieses EULAs.
(F) Einhaltung der geltenden Gesetze.
Sie müssen alle geltenden Gesetze bezüglich der Nutzung der SummitSuite Software nachkommen.
7. Kündigung
Kündigung durch den Lizenzgeber
Ungeachtet aller sonstigen Rechte kann der Lizenzgeber diesen Lizenzvertrag kündigen, wenn Sie gegen die Bedingungen dieses EULAs verstoßen. In einem solchen Fall müssen Sie alle Kopien der erstandenen SummitSuite Software in Ihrem Besitz löschen.
Kündigung durch den Lizenznehmer
Für alle SummitSuite Softwareprodukte gilt ein Rückgaberecht von 14 Tagen ab Kauf. Bei Kündigung vor Ablauf des Rückgaberechts wird dem Lizenznehmer der bezahlte Betrag zurückerstattet und der Lizenzanspruch erlischt. Bei Kündigung nach Ablauf des Rückgaberechts bleibt der bezahlte Betrag beim Lizenzgeber und der Lizenzanspruch erlischt. Mit dem Erlöchen des Lizenzanspruches geht auch eine Unterbindung der Funktionalitäten einher.
Eine Kündigung der Ratenzahlung zur Lizenz von SummitSuite Ready To Go ist nur vor dem Abhalten des Kongresses möglich. Eine Kündigung nach dem Abhalten des Kongresses ist nicht mehr möglich. Es sind alle Restraten zu bezahlen.
8. Copyright
Alle Titel, einschließlich derer, die nicht dem Urheberrecht unterliegen, in und an der SummitSuite Software sowie alle Kopien davon gehören dem Lizenzgeber. Alle Titel und Rechte an dem geistigen Eigentum in und an den Inhalten, die durch die Nutzung der SummitSuite Software geschaffen werden können, ist das Eigentum des jeweiligen Besitzers und können durch anwendbare Urheberrechtsgesetze und andere Gesetze zum geistigen Eigentum werden und durch Verträge geschützt werden. Dieses EULA gewährt Ihnen keine Rechte zur Nutzung solcher Inhalte. Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte sind durch den Lizenzgeber reserviert.
9. Sorgfaltpflichten des Lizenznehmers
(A) Der Lizenznehmer ist dazu verpflichtet, vor dem Einsatz der SummitSuite Software die mitgelieferten Bedienungsanleitungen, Hinweise im Hilfesystem und LiesMich-Texte sorgfältig zu lesen, um Benutzerfehler im Umgang damit auszuschließen.
(B) Der Lizenznehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass Upgrades der SummitSuite Software in seine WordPress-Installation übernommen werden.
10. Gewährleistung/Support
(A) Gewährleistungsansprüche werden an der Beschreibung der Funktionen der SummitSuite Software durch den Lizenzgeber gemessen, die von letzterem in detaillierter Form im Benutzerhandbuch der SummitSuite Software und dessen Ergänzungen dargestellt werden. In diesem Zusammenhang wird zudem vom Lizenzgeber auf mögliche bzw. bekannte Probleme beim Einsatz der SummitSuite Software verwiesen, die von Gewährleistungsansprüchen ausgenommen.
Falls im Benutzerhandbuch der Entwicklungsstatus einer Funktion als noch nicht komplett abgeschlossen deklariert wird oder auf eingeschränkte Funktionalitäten einzelner Funktionen verwiesen wird, sind diese ebenfalls von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
(B) Im Falle einer Fehlleistung der SummitSuite Software, die zu einem Gewährleistungsanspruch führen kann, ist der Lizenznehmer verpflichtet, dem Lizenzgeber unverzüglich den Fehler anzuzeigen. Hinreichend ist dazu die Kontaktaufnahme mit dem Support per E-Mail. Letztere muss eine detaillierte Beschreibung des Fehlers enthalten. Gegebenenfalls kann eine Fehlerprüfung oder -beseitigung voraussetzen, dass vom Lizenznehmer die Webseite auf der die SummitSuite Software installiert ist, zugänglich gemacht wird.
(C) Für den Fall eines berechtigten Gewährleistungsanspruches wird dem Lizenzgeber eine zweiwöchige Frist eingeräumt, den Mangel durch eine Anpassung der Programmierung zu beheben. Die Nachbesserung durch den Lizenzgeber hat hier Vorrang vor anderen Möglichkeiten der Gewährleistung. Gelingt dem Lizenzgeber die Nachbesserung innerhalb der festgelegten Frist nicht, ist auf Wunsch des Lizenznehmers innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungszeit ein Rücktritt vom Vertrag oder Minderung möglich.
(D) Eine Selbstbeseitigung des Fehlers durch den Lizenznehmer oder eine Beauftragung Dritter mit der Fehlerbeseitigung durch den Lizenznehmer ist ausgeschlossen. Da die SummitSuite Software nicht zwingend für die Abwicklung der Kongresse erforderlich sind, ist ein Schadenersatz für nachweisbare Schäden, wie bspw. entgangenem Gewinn, ausgeschlossen.
(E) Der Lizenzgeber stellt verschiedene Supportmöglichkeiten für den Lizenznehmer zur Verfügung. Häufig auftretende Fehler und Lösungen werden auf der KongressSuite Software Homepage im FAQ-Bereich gesammelt. Dem Lizenznehmer wird empfohlen, vor Kontakt mit dem Support diese FAQ-Sammlung zu konsultieren. Des Weiteren erfolgt der Support via E-Mail.
(F) Bezüglich der Nutzung der kostenfreien SummitSuite Software besteht kein Anspruch auf Support.
(G) Ein Anspruch auf Support und Gewährleistung besteht nicht, falls der Lizenznehmer eine Fehlfunktion der SummitSuite Software durch unsachgemäße Bedienung oder vorsätzlich herbeigeführt hat bzw. ein Schaden durch sorgfältige Datensicherung vermeidbar gewesen wäre. Fehler und Mängel, die auf eine beschädigte oder fehlerhafte Installation von WordPress, oder anderen WordPress-Plugins zurückführbar sind, sind von der Gewährleistung durch den Lizenzgeber der SummitSuite Software ebenfalls ausgeschlossen.
11. Haftungsbeschränkung
(A) Der Lizenzgeber haftet außerhalb der Gewährleistung nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit (auch von Erfüllungsgehilfen), bei Verletzung von Leib und Leben sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(B) Im Falle von Datenverlusten auf Seiten des Lizenznehmers ist die Haftung der Höhe nach auf Schäden begrenzt, die auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden
(C) Eine Haftung für Schäden wird ausgeschlossen, wenn diese dadurch entstanden sind, dass der Lizenznehmer seinen oben aufgeführten Sorgfaltspflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist, eine Fehlfunktion durch unsachgemäße Bedienung der SummitSuite Software grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat oder die mit den SummitSuite Software installierten Dateien nachträglich und nicht durch den Lizenzgeber selbst verändert worden sind. Letzterer Fall schließt ausdrücklich eine Haftung im Falle von durch Viren verursachte Schäden aus.
12. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam werden oder gegen geltendes Recht verstoßen, sollen diese im gegenseitigen Einvernehmen der Vertragsparteien durch rechtlich wirksame Bestimmungen ersetzt werden, die den ursprünglichen Bestimmungen am nächsten kommen. Die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages bleiben davon unberührt.